In Italien ist die Steuer eine Bringschuld, was bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Steuer eigens zu ermitteln- und fristgerecht abzuführen hat, ohne dass ein Steuerbescheid ergeht. Da Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzüge oft erst viele Jahre später, und dann mit hohen Geldstrafen und entsprechenden Verzugszinsen, geahndet werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen italienischen Steuerberater hinzuzuziehen, welcher diese Arbeit für Sie übernimmt.

  • Einkommensteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Gemeindesteuer
  • Wertzuwachssteuer
  • Luxussteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer

 

Besonders wichtig für Hausbesitzer sind die Gemeindesteuern. Hier einige weiterführende Erklärungen dazu:

Gemeindesteuer IUC

Im Zuge des Stabilitätsgesetzes ist zum 01.01.2014 nun endgültig eine neue und bereits im Vorfeld viel diskutierte Gemeindesteuer eingeführt worden. Die Imposta Comunale Unica (kurz IUC) setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Grundsteuer IMU (Imposta Municipale):

Von Immobilienbesitzern auf alle Immobilien zu bezahlen. Ausgenommen hiervon ist einzig die als Erstwohnsitz registrierte Immobilie, insofern diese nicht in die Gebäudekategorien A1, A8 und A9 fällt.

Servicesteuer TASI (Tassa Servizi Indivisibili):

Zur Deckung der unteilbaren Servicekosten der Gemeinden (z.B. Beleuchtung, Instandhaltung der Straßen, …). Vom Besitzer und vom Nutzer der Immobilie anteilig zu zahlen.

Müllgebühr TARI (Tassa sui Rifiuti):

Zur Deckung der kommunalen Müllgebühren. Vom Nutzer der Immobilien zu zahlen.

Die IUC wird von der Gemeinde erhoben in welcher sich die betroffene Immobilie befindet. Die IMU ist dabei einheitlich zum 16. Juni und 16. Dezember zur Zahlung fällig. Die Fälligkeiten von TARI und TASI können dagegen von den Gemeinden individuell festgelegt werden, Voraussetzung sind mindestens zwei Raten im Abstand von 6 Monaten.

Da sowohl die Höhe als auch die Fälligkeit der einzelnen Komponenten der neuen Gemeindesteuer von den Gemeinden individuell festgelegt wird, können wir an dieser Stelle leider keine allgemeingültige Aussage diesbezüglich machen. Genauere Informationen erhalten Sie im lokalen Steueramt (Ufficio Tributi) Ihrer Gemeinde oder aber deren Website.

Prinzipiell ist zu empfehlen, die Berechnung der zu zahlenden Steuern von einem Steuerberater vornehmen oder zumindest prüfen zu lassen!